Allgemeine Vertrags Bedingungen
Golf Club & Travel
Golf Club & Travel bietet einerseits ein Informationsservice zur Verfügung und andererseits eine Vermittlungsplattform von Web Site Angeboten verschiedener Reiseveranstalter, Reisevermittler und Leistungsträger. Golf Club & Travel ist in keiner Weise selbst für die korrekte Abwicklung und Durchführung derselben, sowie für die Richtigkeit der Angaben, verantwortlich. Die Daten erfolgen ohne Gewähr.
Sofern die Abwicklung direkt über den Veranstalter erfolgt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Diese werden während des Buchungsvorganges, üblicherweise nach Überprüfung der Verfügbarkeit eines Angebots, angezeigt. Die Reisedokumente erhalten Sie direkt vom Veranstalter, welcher auch Ansprechpartnern für allfällige Fragen, Umbuchungen, Stornierungen und Korrespondenz ist.
Erfolgt eine Buchung direkt über Golf Club & Travel, in Folge GCT genannt, gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters folgende Bestimmungen:
GCT tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen, touristischer Einzelleistungen sowie Fremdveranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter /Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird verwiesen. Werden Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Für allfällige Reisen und touristische Arrangements, bei denen Golf Club & Travel als Eigenveranstalter auftritt, diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen und sind für Mitglieder bestimmt, gelten die dafür ausgeschriebenen Bedingungen.
1. Vertragsabschluß
Aufträge an GCT, eine Beförderung oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Fax oder über Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme der schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder online getätigten Buchung kommt zwischen Ihnen und GCT ein Vermittlungsvertrag zustande.
Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.
Die vertragliche Pflicht des GCT ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des GCT.
2. Haftung des GCTs als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschliesslich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger, sie stellen keine eigene Zusicherung von GCT gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Die Haftung von GCT erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen, Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. GCT haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger.
3. Umbuchung / Stornierung
Es kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurückgetreten werden, wobei darauf hinweisen wird, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger).
Storno und Umbuchungen können in diesem Fall nur über GCT erfolgen. Der Rücktritt kann per Email mit Angabe der Buchungsnummer, Namen und Abreisedatum erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung per Einschreibebrief, allfällige bereits ausgehändigte Dokumente retourniert werden. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.
GCT stellt dem Kunden alle anfallenden und in Rechnung gestellten Kosten seitens Leistungsträgern/Veranstalter aufgrund einer Umbuchung/Stornierung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu CHF 40.00 / EUR 25 pro Person in Rechnung. Es bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass GCT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist, der in vielen Ländern min. 6 Monate über Rückreisedatum gültig sein muss. Im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt GCT via Veranstalter über die jeweiligen zusätzlichen ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese hier in Erfahrung gebracht werden können. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des/der Reisenden, es sei denn, es liege eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation seitens GCT vor. Informationen: EDA Schweiz oder in der Rubrik allg. Infos
Sofern GCT keine andere Staatsbürgerschaft vom Kunden resp. den Reiseteilnehmern mitgeteilt wird, geht GCT und in Folge der Veranstalter davon aus, dass der/die Teilnehmer Schweizer Staatsbürger ist/sind.
GCT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sollte der Reisende GCT mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, GCT hat die Verzögerung zu vertreten.
5. Zahlung
Bei allen GCT vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Bei Linienflugtickets sind sowohl die Auflagen und Konditionen der Fluggesellschaften des jeweils gebuchten Tarifes als auch des Veranstalters/Consolidators Grundlage für die Bezahlung und Ticketausstellung massgebend. Vor Ausstellung eines Tickets können Tarife und Flughafentaxen jederzeit ändern.
Ist nichts anderes vereinbart worden gelten folgende Konditionen:
- Bei Buchungen über 21 Tage vor Abflug ist die Zahlungsfrist 10 Tage (einschließlich Sonn- und Feiertage).
- Bei Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Abflug muss die Zahlung am gleichen Tag jedoch spätestens am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als bestätigte Banküberweisung zur Ticketausstellung vorliegen.
Zahlung mit Kreditkarten können nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline - bei IATA-Tickets - akzeptiert werden. Die Zusendung der Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch erfolgt die Versendung der Tickets durch ein Kurierdienst bzw. Einschreiben. Diese Kosten werden zusätzlichen in Rechnung gestellt.
Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.
6. Haftungsbeschränkung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet GCT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet GCT nur, wenn ein Verstoss gegen eine wesentliche Vertragspflicht des Vermittlungsvertrages vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.
7. Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und GCT unterstehen dem Schweizer Recht . Gerichtsstand ist Opfikon/Glattbrugg Bezirk Bülach.
8. Dritt-Anbieter
Golf Club & Travel verlinkt auf ihren Seiten Angebote von Dritt-Anbietern, die nicht auf unseren Servern gehosted werden. Für diese Angebote gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritt-Anbieters, der für die korrekte und regelkonforme Gestaltung der Seiten, Abwicklung und Durchführung allein verantwortlich ist.
9. Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in Inhalt und Gültigkeit davon unberührt. Ungültige Teile oder Formulierungen werden ersetzt durch die gesetzliche Regelung, die diesem Teil oder dieser Formulierung am nächsten kommt.
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